Link zum Antrag auf Entschädigung für Kinderbetreuung

für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr

https://www.lds.sachsen.de/soziales/?ID=16304&art_param=854

Gefördert und unterstützt von:

Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.